Themen-Index

Unser Wissen für Ihren Erfolg

Kurz-Info: Haftung der Kommanditisten für Kommunalsteuer

Februar 2004
mail1 mail1

Die handelsrechtliche Haftungsbeschränkung des Kommanditisten, der seine Hafteinlage zur Gänze geleistet hat, wird im Bereich der Kommunalsteuer gemäß § 6 durchbrochen. Aufgrund dieser Bestimmung haften Unternehmer und Mitunternehmer im Sinne des Einkommensteuerrechtes als Gesamtschuldner. Kommanditisten gelten im einkommensteuerrechtlichen Sinn als Mitunternehmer.

Bild: © gmg9130 - Fotolia

Element 201
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30