Portal

Digital unterstützt - schneller am Ziel.

Portal


Klienten-Bereich

BMD PORTAL

STEUERTERMINE

Nächster Termin: 16. Mai
Die Sozialversicherungsbeiträge für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 16. Mai
Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 15. Mai
Die Umsatzsteuer für März ist am 15. Mai fällig.


News

STEUERNEWS

Grundstückswertrechner auf BMF-Homepage veröffentlicht

April 2016
mail1 mail1

Wie bereits angekündigt hat das BMF auf seiner Homepage unter der Rubrik Berechnungsprogramme (https://www.bmf.gv.at/services/berechnungsprogramme/berechnungsprogramme.html) einen Grundstücks-wertrechner veröffentlicht. Das Programm ermöglicht die Berechnung des Grundstückswerts nach dem Pauschalwertmodell – seit 1. Jänner 2016 gilt der Grundstückswert regelmäßig als Mindest- und Ersatzbemessungsgrundlage (anstelle des dreifachen Einheitswerts) bei Ermittlung der Grunderwerbsteuer.

Das Ergebnis des Grundstückswertrechners (Berechnungs-blatt) ist im Fall der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer für Dokumentationszwecke aufzubewahren. Bei Anwendung des Pauschalwertmodells kann es vorkommen, dass abgrenzbare Gebäudeteile – etwa Altbau und Zubau – betreffend Alter und Gebäudeart unterschiedlich zu bewerten sind. In solchen Fällen muss für jeden Gebäudeteil ein eigenes Berechnungsblatt mittels Grundstückswertrechner erstellt werden.

Bild: © GalaxyPhoto - Fotolia


Know-How

VERGLEICH ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS

Dienstvertrag – Freier Dienstnehmer – Werkvertrag

RECHNUNGSMERKMALE

SOZIALVERSICHERUNG

Aktuelle
Sozialversicherungsbeiträge

INFO CORNER

A – Z

Alle Themenbereiche zum
Nachschlagen
Element 201
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30