Portal

Digital unterstützt - schneller am Ziel.

Portal


Klienten-Bereich

BMD PORTAL

STEUERTERMINE

Nächster Termin: 16. Mai
Die Sozialversicherungsbeiträge für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 16. Mai
Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 15. Mai
Die Umsatzsteuer für März ist am 15. Mai fällig.


News

STEUERNEWS

VwGH zur Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neugegründete Gesellschaft

Dezember 2012
mail1 mail1

In der KI 07/12 hatten wir über eine Entscheidung des UFS berichtet, wonach eine Einbringung in eine erst nach dem Einbringungsstichtag neu gegründete GmbH als unzulässig angesehen wurde. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zur gängigen Verwaltungspraxis (insbesondere Rz 749 UmgrStR) und führte trotz aller Aussagen der Finanzverwaltung, ungeachtet der UFS-Entscheidung an dieser Praxis festzuhalten, zu Unsicherheiten bei Umgründungsmaßnahmen. Erfreulicherweise hat nun der VwGH mit zwei gleichlautenden Erkenntnissen vom 18.10.2012 (2012/15/0115 und 2012/15/0114) für Rechtssicherheit gesorgt. Demnach ist es für eine wirksame Einbringung nach Art III (§ 12) UmgrStG und für die steuerliche Rückwirkung der Einbringung nicht erforderlich, dass zum Einbringungsstichtag die übernehmende Körperschaft bereits bestand oder errichtet war. Somit können beispielsweise Einbringungen von Einzelunternehmen in den ersten neun Monaten 2013 mit steuerlicher Rückwirkung in eine erst zu gründende GmbH durchgeführt werden, wobei dann die Einbringungsbilanz aus der Schlussbilanz zum 31.12.2012 abgeleitet werden kann.

Bild: © Tatesh - Fotolia


Know-How

VERGLEICH ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS

Dienstvertrag – Freier Dienstnehmer – Werkvertrag

RECHNUNGSMERKMALE

SOZIALVERSICHERUNG

Aktuelle
Sozialversicherungsbeiträge

INFO CORNER

A – Z

Alle Themenbereiche zum
Nachschlagen
Element 201
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30