Portal

Digital unterstützt - schneller am Ziel.

Portal


Klienten-Bereich

BMD PORTAL

STEUERTERMINE

Nächster Termin: 16. Mai
Die Sozialversicherungsbeiträge für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 16. Mai
Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 15. Mai
Die Umsatzsteuer für März ist am 15. Mai fällig.


News

STEUERNEWS

Steuersparcheckliste 2006 - Teil 2: Für Arbeitgeber

Dezember 2006
mail1 mail1

- Lohnsteuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Folgende Zuwendungen sind pro Dienstnehmer p.a. steuerfrei:

  • Betriebsveranstaltungen (z.B. Weihnachtsfeier) € 365,-
  • Sachzuwendungen (z.B. Weihnachtsgeschenke, keine Autobahnvignette!) € 186,-
  • Freiwillige soziale Zuwendungen an den Betriebsratsfonds sowie freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden.
  • Kostenlose oder verbilligte Benützung von Einrichtungen und Anlagen, die der Arbeitgeber allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern zur Verfügung stellt. (z.B. Kindergärten, Sportanlagen oder Betriebsbibliotheken nicht jedoch vergünstigtes Fitnesscenter oder Garagenabstellplatz).
  • Zukunftssicherung (z.B. Er- und Ablebensversicherungen, Krankenversicherungen, Anteile an Pensionsinvestmentfonds oder Pensionskassenbeiträge) bis € 300,- jährlich pro Arbeitnehmer.
  • Mitarbeiterbeteiligung € 1.460,-
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten und Getränke am Arbeitsplatz. Gutscheine für Mahlzeiten bis zu einem Wert von € 4,40 pro Arbeitstag, wenn Gutscheine nur am Arbeitsplatz oder in direkter Umgebung verwendet werden können.

- Bildungsfreibetrag / Bildungsprämie

20% von Aufwendungen bei innerbetrieblicher Aus- und Fortbildung in einer - einem Teilbetrieb ähnlichen - Einrichtung können geltend gemacht werden, zusätzlich zu den für die Mitarbeiter aufgewendeten Aus- und Fortbildungskosten steht ein Bildungsfreibetrag von 20% der externen Bildungskosten (Kurs- und Seminargebühren, Skripten, nicht jedoch Kosten für Verpflegung und Unterbringung) zur Verfügung. Alternativ zum Bildungsfreibetrag kann auch eine Bildungsprämie in Höhe von 6% in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Bildungsprämie kann besonders in einer Verlustsituation und bei Körperschaften attraktiv sein.

- Lehrlings-Förderungen

  • Blum-Prämie (Klienten-Info 10/2006)
  • Ausbildungsprämie (Klienten-Info 8/2006)
  • Entfernungsbeihilfe (Klienten-Info 8/2006)

- AMS-Beihilfe für Arbeitslose und Betriebe

Für Arbeitsverhältnisse, die vom 1. Februar bis 31. Dezember 2006 aufgenommen werden, gibt es die Kombilohn-Beihilfe für maximal 1 Jahr. (Klienten-Info 3/2006 und www.ams.at).

- Reisekosten für freie Dienstnehmer

Pauschale Reisekostenvergütungen (d.s. Kilometer-, Tages- und Nächtigungsgelder) sind rückwirkend ab 1. Jänner 2005 von der Sozialversicherung befreit. Für die falsch abgerechneten Zeiträume kann eine Aufrollung erfolgen, wobei die entsprechenden Beitragsgrundlagennachweise (L 16) zu korrigieren und an die zuständige GKK zu übermitteln sind (Klienten-Info 10/2006).


Know-How

VERGLEICH ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS

Dienstvertrag – Freier Dienstnehmer – Werkvertrag

RECHNUNGSMERKMALE

SOZIALVERSICHERUNG

Aktuelle
Sozialversicherungsbeiträge

INFO CORNER

A – Z

Alle Themenbereiche zum
Nachschlagen
Element 201
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30