Portal

Digital unterstützt - schneller am Ziel.

Portal


Klienten-Bereich

BMD PORTAL

STEUERTERMINE

Nächster Termin: 16. Mai
Die Sozialversicherungsbeiträge für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 16. Mai
Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag (DB) und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) für April sind am 15. Mai fällig.
Nächster Termin: 15. Mai
Die Umsatzsteuer für März ist am 15. Mai fällig.


News

STEUERNEWS

Korrektur zur Klienten-Info 01/2002

März 2002
mail1 mail1

KFZ-Steuer pro Monat

ad. andere KFZ

In den dort angeführten Steuerbeträgen ist insofern ein Darstellungsfehler unterlaufen, als nicht deutlich zu unterscheiden ist, welche Beträge vor und nach Einführung der fahrleistungsabhängigen Maut gelten.

Richtig ist folgendes:

bis zur Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. dd KfzStG)
erhöhter Einheitssteuersatz pro Monat EUR
mehr als 3,5 t je t
8,50
mindestens
73,-
höchstens
340,-
Anhänger höchstens
272,-
   
ab der Einführung der Maut (§ 5 Abs. 1 lit. b, lit. ee KfzStG)  
gestaffelte Steuersätze pro Monat EUR
- weniger als 12 t je t
5,09
mindestens
43,60
12 t bis 18 t je t
5,45
über 18 t je t
6,17
höchstens
246,80
Anhänger höchstens
197,44

Bild: © fischer-cg.de - Fotolia


Know-How

VERGLEICH ANSTELLUNGSVERHÄLTNIS

Dienstvertrag – Freier Dienstnehmer – Werkvertrag

RECHNUNGSMERKMALE

SOZIALVERSICHERUNG

Aktuelle
Sozialversicherungsbeiträge

INFO CORNER

A – Z

Alle Themenbereiche zum
Nachschlagen
Element 201
Bürozeiten:
Montag – Donnerstag 7:30 – 16:30
Freitag 7:30 – 13:30